Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 87 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 87

Eigenmittel

Die Eigenmittel umfassen die Summe aus Basiseigenmitteln im Sinne von Artikel 88 und ergänzenden Eigenmitteln im Sinne von Artikel 89.