ANHANG IV
STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR)
1. Berechnung der Basissolvenzkapitalanforderung (BSCR)
Die in Artikel 104 Absatz 1 dargelegte Basissolvenzkapitalanforderung wird wie folgt ermittelt:
wobei SCRi das Risikomodul i und SCRj das Risikomodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
Der Faktor Corr i,j steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix:
j i |
Markt |
Gegenparteiausfall |
Lebensversicherung |
Krankenversicherung |
Nicht-Lebensversicherung |
Markt |
1 |
0,25 |
0,25 |
0,25 |
0,25 |
Gegenparteiausfall |
0,25 |
1 |
0,25 |
0,25 |
0,5 |
Lebensversicherung |
0,25 |
0,25 |
1 |
0,25 |
0 |
Krankenversicherung |
0,25 |
0,25 |
0,25 |
1 |
0 |
Nicht-Lebensversicherung |
0,25 |
0,5 |
0 |
0 |
1 |
2. Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen Risikomoduls
Das in Artikel 105 Absatz 2 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
3. Berechnung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls
Das in Artikel 105 Absatz 3 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i,j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
4. Berechnung des Risikomoduls Marktrisiken
Struktur des Risikomoduls Marktrisiken
Das in Artikel 105 Absatz 5 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: