Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (3)
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Artikel 50 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 50

Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards

(1)  

Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, um Folgendes näher zu bestimmen:

a) 

die Bestandteile der in den Artikeln 41, 44, insbesondere die unter Artikel 44 Absatz 2 aufgeführten Bereiche, 46 und 47 genannten Systeme mit Ausnahme derjenigen, die das Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie betreffen;

b) 

die in den Artikeln 44, 46, 47 und 48 genannten Funktionen mit Ausnahme der Funktionen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

(2)  

Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung im Hinblick auf diesen Abschnitt und vorbehaltlich des Artikels 301b erstellt die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen Folgendes näher bestimmt wird:

a) 

die Anforderungen im Sinne von Artikel 42 und die diesen unterworfenen Funktionen;

b) 

die Bedingungen für Outsourcing, insbesondere an Dienstleister in Drittländern.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.

(3)  
Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung in Bezug auf die Bewertung nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a und vorbehaltlich des Artikels 301b arbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Bestandteile dieser Bewertung näher zu bestimmen.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.