Artikel 45
Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Als Teil seines Risikomanagementsystems führt jedes Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen seine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durch.
Diese Bewertung muss zumindest Folgendes umfassen:
den Gesamtsolvabilitätsbedarf unter Berücksichtigung des spezifischen Risikoprofils, der genehmigten Risikotoleranzschwellen und der Geschäftsstrategie des Unternehmens;
die kontinuierliche Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen im Sinne von Kapitel VI Abschnitte 4 und 5 und der Anforderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen im Sinne von Kapitel VI Abschnitt 2;
die Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils des betreffenden Unternehmens von den Annahmen, die der Solvenzkapitalanforderung im Sinne von Artikel 101 Absatz 3 zugrunde liegen und gemäß der Standardformel im Sinne von Kapitel VI Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 oder gemäß dem internen Modell in der Form eines Voll- oder Partialmodells im Sinne von Kapitel VI Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 berechnet wurden.