ANHANG
KRITERIEN FÜR DIE SELBSTBEWERTUNG VON ANBIETERN VON KRYPTOWERTE-DIENSTLEISTUNGEN
a) |
Art des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen basierend auf folgenden Elementen:
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b) |
Größenordnung, gemessen am Einfluss des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte, auf der Grundlage folgender Elemente, sofern relevant:
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c) |
Komplexität auf der Grundlage einer Bewertung der folgenden Elemente, sofern relevant:
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Für die Zwecke von Buchstabe b Ziffern iii bis viii verwendet der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für die Selbstbewertung den Tagesdurchschnitt über einen Bezugszeitraum von einem Jahr.
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/299/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)