Artikel 4
Änderungen an den operativen Systemen und der Infrastruktur der CCP
Umfassen die zur Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit der CCP zu ergreifenden Maßnahmen Änderungen der operativen Systeme und Infrastruktur der CCP gemäß Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/23, so enthält die in Artikel 2 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannte Beschreibung die folgenden Elemente:
a) |
eine Darstellung der wichtigsten operativen Systeme und Infrastruktur, auf die sich der Reorganisationsplan auswirken würde, und die Art und Weise seiner Auswirkungen; |
b) |
eine Darstellung aller geplanten Änderungen an der Organisation der CCP; |
c) |
eine Darstellung der Änderungen an der Eigentümerstruktur der CCP und etwaiger Änderungen der Anreizstrukturen der Verwalter; |
d) |
gegebenenfalls eine Darstellung der Änderungen an der Unternehmensführung, der Organisation und bei den Beschäftigten der CCP. |