Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 29/08/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (10)
09/08/2023
Delegierte Verordnung 2023/1616 veröffentlicht im ABl.
12/05/2022
ESMA91-372-2066
Finaler Entwurf veröffentlicht
18/11/2021
ESMA70/151/3384
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/1616

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1616 der Kommission vom 3. Mai 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Umstände, unter denen eine Person als von der Abwicklungsbehörde und der zentralen Gegenpartei unabhängig zu betrachten ist, der Methode zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer zentralen Gegenpartei, der Trennung der Bewertungen, der Methode zur Berechnung des in vorläufige Bewertungen aufzunehmenden Puffers für zusätzliche Verluste sowie der Methode für die Durchführung der Bewertung der Anwendung des Grundsatzes „keine Schlechterstellung von Gläubigern“ (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 19 - Allgemeine BestimmungenArtikel 20 - Verzeichnis der Vermögenswerte und ForderungenArtikel 21 - BewertungsschritteArtikel 22 - Feststellung der Behandlung von Anteilseignern und Gläubigern in einem regulären InsolvenzverfahrenArtikel 23 - Unmittelbare Wiederbeschaffungskosten, die den Clearingmitgliedern im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens entstehenArtikel 24 - Feststellung der tatsächlichen Behandlung von Anteilseignern und Gläubigern im AbwicklungsfallArtikel 25 - BewertungsberichtArtikel 26 - Inkrafttreten