Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 10 - Delegierte Verordnung 2023/1616

Artikel 10

Auswirkungen von Interoperabilitätsvereinbarungen

Hat die CCP Interoperabilitätsvereinbarungen gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 geschlossen, so berücksichtigt der Bewerter oder die Abwicklungsbehörde im Fall der Durchführung einer vorläufigen Bewertung gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 die möglichen Auswirkungen solcher Vereinbarungen auf den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der CCP.