Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 5 - Delegierte Verordnung 2023/1616

Artikel 5

Strukturelle Trennung

(1)   Der Bewerter ist rechtlich, strukturell, operativ und tatsächlich von den zuständigen Behörden und der CCP getrennt.

(2)   Für die Zwecke von Absatz 1 gelten folgende Anforderungen:

a)

Handelt es sich bei dem Bewerter um eine natürliche Person, so darf er weder Mitarbeiter noch Auftragnehmer einer zuständigen Behörde oder der CCP sein;

b)

handelt es sich bei dem Bewerter um eine juristische Person, so darf er nicht Teil derselben Gruppe von Unternehmen wie die CCP sein.