Artikel 2
Standardformat und Sprache
(1) Schwarmfinanzierungsdienstleister stellen sicher, dass Kunden Beschwerden auf elektronischem Wege unter Verwendung des im Anhang enthaltenen Standardmusters einreichen können.
(2) Schwarmfinanzierungsdienstleister stellen sicher, dass Kunden Beschwerden in einer der in Artikel 1 Absatz 4 genannten Sprachen einreichen können.