Artikel 10
Historischer Vergleich
Finanzmarktteilnehmer, die die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für einen Zeitraum beschrieben haben, der dem Zeitraum vorausgeht, für den die Informationen gemäß Artikel 6 offenzulegen sind, legen im Abschnitt „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ in Anhang I Tabelle 1 einen historischen Vergleich des Berichtszeitraums mit dem vorangegangenen Berichtszeitraum und anschließend mit jedem vorangegangenen Berichtszeitraum bis zu den letzten fünf vorangegangenen Zeiträumen vor.