Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 10 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 10

Historischer Vergleich

Finanzmarktteilnehmer, die die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für einen Zeitraum beschrieben haben, der dem Zeitraum vorausgeht, für den die Informationen gemäß Artikel 6 offenzulegen sind, legen im Abschnitt „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ in Anhang I Tabelle 1 einen historischen Vergleich des Berichtszeitraums mit dem vorangegangenen Berichtszeitraum und anschließend mit jedem vorangegangenen Berichtszeitraum bis zu den letzten fünf vorangegangenen Zeiträumen vor.