Artikel 5
Übermittlungswege
Alle in den Artikeln 3 und 4 genannten Informationsersuchen, Empfangsbestätigungen und Antworten auf Ersuchen erfüllen die folgenden Vorgaben:
a) |
Sie erfolgen schriftlich; |
b) |
sie werden per Post, per Fax oder elektronisch auf einem Wege übermittelt, der während des gesamten Übermittlungsvorgangs die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten kann; |
c) |
sie sind adressiert
|