Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 5 - Übermittlungswege

Artikel 5

Übermittlungswege

Alle in den Artikeln 3 und 4 genannten Informationsersuchen, Empfangsbestätigungen und Antworten auf Ersuchen erfüllen die folgenden Vorgaben:

a)

Sie erfolgen schriftlich;

b)

sie werden per Post, per Fax oder elektronisch auf einem Wege übermittelt, der während des gesamten Übermittlungsvorgangs die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten kann;

c)

sie sind adressiert

i)

an die von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 7 benannte Kontaktperson, falls es sich um ein Ersuchen an eine zuständige Behörde handelt;

ii)

an die von der ESMA in ihrem Informationsersuchen genannte Kontaktstelle, falls es sich um eine Empfangsbestätigung oder eine Antwort an die ESMA handelt.