Aktualisiert 11/04/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 27 - Delegierte Verordnung 2019/359

Artikel 27

Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags

(1)   Allen Angaben, die der ESMA im Laufe des Registrierungsverfahrens übermittelt werden, ist ein von einem Mitglied des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung des Transaktionsregisters unterzeichnetes Schreiben beigefügt, in dem bestätigt wird, dass die übermittelten Angaben zum Zeitpunkt der Vorlage ihres Wissens richtig und vollständig sind.

(2)   Gegebenenfalls werden diesen Informationen die maßgeblichen Rechtsunterlagen des Unternehmens beigefügt, die die Richtigkeit der Daten bescheinigen.