Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2017/389

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Anweisung zur Abwicklung“ einen Zahlungs- bzw. Übertragungsauftrag im Sinne des Artikels 2 Buchstabe i der Richtlinie 98/26/EG.