Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 30/03/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
10/03/2017
Delegierte Verordnung 2017/389 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2017/389

Delegierte Verordnung (EU) 2017/389 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Parameter für die Berechnung von Geldbußen für gescheiterte Abwicklungen und die Tätigkeiten von CSD in Aufnahmemitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Berechnung von Geldbußen Q&AArtikel 3 - Referenzpreis der Transaktion Q&AArtikel 4 - Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung eines CSDArtikel 5 - Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung notarieller Dienstleistungen und der zentralen Kontenführung GLArtikel 6 - Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung von Abwicklungsdiensten GLArtikel 7 - Ermittlung von Marktwerten GLArtikel 8 - ÜbergangsbestimmungenArtikel 9 - Inkrafttreten und GeltungANHANG Q&A