Delegierte Verordnung (EU) 2022/803 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Verfahrensvorschriften für die Ausübung der Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Geldbußen oder Zwangsgelder gegen Datenbereitstellungsdienstleister zu verhängen (Text von Bedeutung für den EWR)