Aktualisiert 04/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2017/577

Artikel 4

Format der Datenanforderungen

Handelsplätze, APA und CTP übermitteln die Daten, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird, in einem einheitlichen XML-Format und, sofern vorhanden, gemäß etwaigen anderen Spezifikationen für Inhalt und Format, die eine effiziente und automatisierte Datenübermittlung und die Konsolidierung der Daten mit ähnlichen Daten aus anderen Quellen erleichtern sollen.