Aktualisiert 14/11/2024
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ANHANG II

ANHANG II

Muster für die schriftlichen Protokolle und Vermerke nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, wenn es sich bei den offengelegten Informationen nicht um Insiderinformationen handelt

Punkt

Textfeld

i.

Identität des offenlegenden Marktteilnehmers

Vollständige Namen des offenlegenden Marktteilnehmers und der Person innerhalb des offenlegenden Marktteilnehmers, die die Informationen und die für die Übermittlung verwendeten Kontaktangaben bereitstellt

ii.

Identität der Person, die die Mitteilung erhält

Vollständiger Name der Person, die die übermittelten Informationen erhält, und die für die Übermittlung verwendeten Kontaktangaben

iii.

Datum und Uhrzeit der Übermittlung

Datum und Uhrzeit(en) der Übermittlung mit Angabe der Zeitzone

iv.

Klarstellung der Art des Gesprächs gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960

Aufzeichnung der Erklärung, dass die Übermittlung für die Zwecke einer Marktsondierung stattfindet

v.

Bestätigung der Identität gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960

Aufzeichnung der Information über die Bestätigung durch die kontaktierte Person, dass der offenlegende Marktteilnehmer mit der Person kommuniziert, die vom potenziellen Anleger mit dem Empfang der Marktsondierung betraut wurde

vi.

Klarstellung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, dass keine Insiderinformationen mitgeteilt werden

Aufzeichnung der Klarstellung, dass die Person, die die übermittelten Informationen erhält, bei Zustimmung zum Erhalt der Marktsondierung Informationen erhalten wird, die der offenlegende Marktteilnehmer nicht als Insiderinformationen betrachtet, und ein Verweis auf die in Artikel 11 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 festgelegte Verpflichtung

vii.

Bestätigung der Zustimmung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960

Aufzeichnung der Information über die Zustimmung der Person, die die Marktsondierung erhält, dass die Marktsondierung fortgesetzt wird (Ersuchen und Antwort auf Ersuchen)

viii.

Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960

Beschreibung der für die Zwecke der Marktsondierung offengelegten Informationen