Aktualisiert 18/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 14/08/2022

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Artikel 22 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 22

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. Dezember 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER