Aktualisiert 18/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 14/08/2022

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Artikel 15 - Neue und illiquide Kontrakte (Artikel 57 Absatz 3 Buchstabe g der Richtlinie 2014/65/EU)

Artikel 15

Neue und illiquide Kontrakte

(Artikel 57 Absatz 3 Buchstabe g der Richtlinie 2014/65/EU)

1.   Abweichend von Artikel 14 gilt Folgendes:

a)

Für an einem Handelsplatz gehandelte Warenderivate, für die über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten im Spot-Monat und in anderen Monaten offene Kontraktpositionen für insgesamt nicht mehr als 10 000 handelbare Einheiten bestehen, legen die zuständigen Behörden das Positionslimit auf 2 500 handelbare Einheiten fest;

b)

für an einem Handelsplatz gehandelte Warenderivate, für die über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten im Spot-Monat und in anderen Monaten offene Kontraktpositionen für insgesamt mehr als 10 000, aber nicht mehr als 20 000 handelbare Einheiten bestehen, legen die zuständigen Behörden für den Spot-Monat und andere Monate ein Positionslimit zwischen 5 % und 40 % fest;

c)

für unter Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU definierte Warenderivate, für die über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt nicht mehr als 10 Mio. Wertpapiere begeben wurden, legen die zuständigen Behörden ein Positionslimit von 2,5 Mio. Wertpapieren fest;

d)

für unter Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU definierte Warenderivate, für die über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt mehr als 10 Mio., aber nicht mehr als 20 Mio. Wertpapiere begeben wurden, legen die zuständigen Behörden für den Spot-Monat und andere Monate ein Positionslimit zwischen 5 % und 40 % fest.

2.   Der Handelsplatz benachrichtigt die zuständige Behörde, sobald die offenen Positionen in einem der genannten Warenderivate über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten die im vorstehenden Absatz genannte Anzahl von handelbaren Einheiten oder begebenen Wertpapieren erreichen. Sobald die zuständigen Behörden eine solche Benachrichtigung erhalten, überprüfen sie das Positionslimit.