Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
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Artikel 25 - Due-Diligence-Prüfungen potenzieller Clearing-Kunden (Artikel 17 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU)

Artikel 25

Due-Diligence-Prüfungen potenzieller Clearing-Kunden

(Artikel 17 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU)

(1)  Clearingstellen beurteilen potenzielle Clearing-Kunden in einer Erstbewertung vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit. Jeder potenzielle Clearing-Kunde wird anhand folgender Kriterien beurteilt:

a) Bonität unter Einbeziehung etwaiger Garantien;

b) interne Risikokontrollsysteme;

c) beabsichtigte Handelsstrategie;

d) Zahlungssysteme und Zahlungsvereinbarungen, die dem potenziellen Clearing-Kunden ermöglichen, von der Clearingstelle in Zusammenhang mit Clearing-Diensten angeforderte Einschusszahlungen in Vermögenswerten oder in bar termingerecht zu übertragen;

e) Systemeinstellungen und Zugang zu Informationen, die den potenziellen Clearing-Kunden bei der Einhaltung der mit der Clearingstelle vereinbarten Handelsobergrenze unterstützen;

f) etwaige Sicherheiten, die der potenzielle Clearing-Kunde der Clearingstelle zur Verfügung stellt;

g) operative Ressourcen wie Schnittstellen zwischen technischen Lösungen und Konnektivität;

h) Beteiligung des potenziellen Clearing-Kunden an Verstößen gegen die Vorschriften, mit denen die Integrität der Finanzmärkte sichergestellt wird, z B. Beteiligung an Marktmissbrauch, Finanzkriminalität oder Geldwäsche.

(2)  Clearingstellen überprüfen jährlich, inwieweit ihre Clearing-Kunden den in Absatz 1 aufgeführten Kriterien noch entsprechen. Diese Kriterien sind Bestandteil der in Artikel 17 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU erwähnten rechtlich bindenden schriftlichen Vereinbarung, die auch die Häufigkeit regelt, mit der die Clearingstelle die Einhaltung der Kriterien durch ihre Clearing-Kunden überprüft, sofern diese Überprüfung mehr als einmal jährlich erfolgt. In der rechtlich verbindlichen schriftlichen Vereinbarung wird geregelt, welche Konsequenzen Clearing-Kunden im Falle der Nichteinhaltung dieser Kriterien zu gewärtigen haben.