Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 05/06/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 6 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 6

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Artikel 5 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.