Artikel 4
Transparenz der Gebührenstrukturen
Die Handelsplätze veröffentlichen die objektiven Kriterien für die Festlegung ihrer Gebühren und Gebührenstrukturen sowie weitere Bedingungen nach Artikel 3 zusammen mit Ausführungsgebühren, Nebengebühren, Rabatten sowie positiven und negativen Anreizen in einem umfassenden und öffentlich zugänglichen Dokument auf ihrer Webseite.