Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 06/02/2018
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Artikel 21 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 21

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Jedoch gelten Artikel 15a Absatz 4 ab dem 1. Januar 2019 und Artikel 14 Absatz 2, Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 sowie Artikel 20 Buchstabe b ab dem 3. September 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.