Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 9 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 9

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem in Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Datum.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.