Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 20/04/2017

Fassung vom: 22/11/2022
Referenzstellen (7)
31/03/2017
Delegierte Richtlinie 2017/593 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Richtlinie 2017/593

Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 2 - Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von KundenArtikel 3 - Hinterlegung der Finanzinstrumente von KundenArtikel 4 - Hinterlegung von KundengeldernArtikel 5 - Verwendung der Finanzinstrumente von KundenArtikel 6 - Unangemessene Verwendung von Finanzsicherheiten in Form der VollrechtsübertragungArtikel 7 - Regelungen im Bereich der Unternehmensführung zum Schutz der Vermögenswerte von KundenArtikel 8 - Berichte unabhängiger Wirtschaftsprüfer