ANHANG I
Tabelle 1
Indikatoren und Gewichte für die Ermittlung der quantitativen Gesamtpunktzahl bei Kreditinstituten
Kriterium |
Indikator für Kreditinstitute |
Gewicht |
Größe |
Gesamtaktiva |
25 % |
Verflechtung |
Verbindlichkeiten innerhalb des Finanzsystems |
8,33 % |
Vermögenswerte innerhalb des Finanzsystems |
8,33 % |
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Umlauf von Schuldverschreibungen |
8,33 % |
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Umfang und Komplexität der Tätigkeiten |
Nominalwert der außerbörslichen Derivate (OTC-Derivate) |
8,33 % |
Rechtssystemübergreifende Verbindlichkeiten |
8,33 % |
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Rechtssystemübergreifende Forderungen |
8,33 % |
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Art der Geschäftstätigkeit |
Einlagen des Privatsektors von Einlegern in der EU |
8,33 % |
Darlehen des Privatsektors an Empfänger in der EU |
8,33 % |
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Wert der inländischen Zahlungen |
8,33 % |
1. |
Für jeden der in Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren wird der entsprechende Wert anhand der Spezifikationen in Anhang III ermittelt. |
2. |
Der Indikatorwert für jedes einzelne Kreditinstitut wird geteilt durch den aggregierten Betrag des entsprechenden Indikatorwerts für alle in dem Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstitute sowie — falls die entsprechenden Daten vorliegen — für Zweigniederlassungen in dem betreffenden Mitgliedstaat einschließlich der dort niedergelassenen Unionszweigniederlassungen. |
3. |
Die daraus resultierenden Werte werden mit 10 000 multipliziert, um die Indikatorergebnisse in Basispunkten ausdrücken zu können. |
4. |
Jeder einzelne (in Basispunkten ausgedrückte) Indikatorwert wird mit dem Gewicht multipliziert, das ihm gemäß Tabelle 1 zugewiesen wird. |
5. |
Die quantitative Gesamtpunktzahl ist die Summe aller gewichteten Indikatorwerte. |