Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 09/06/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (6)
20/05/2017
Delegierte Verordnung 2017/867 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2017/867

Delegierte Verordnung (EU) 2017/867 der Kommission vom 7. Februar 2017 über die bei partiellen Vermögensübertragungen nach Artikel 76 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu schützenden Kategorien von Vereinbarungen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Bedingungen für Sicherungsvereinbarungen, einschließlich WertpapierfinanzierungsgeschäftenArtikel 3 - Bedingungen für AufrechnungsvereinbarungenArtikel 4 - Bedingungen für NettingvereinbarungenArtikel 5 - Allgemeine Bedingungen für Sicherungsvereinbarungen, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen sowie für strukturierte FinanzierungsvereinbarungenArtikel 6 - Bedingungen für strukturierte Finanzierungsvereinbarungen, einschließlich Verbriefungen und Instrumenten, die zu Absicherungszwecken verwendet werdenArtikel 7 - Inkrafttreten