Artikel 97
Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts
Das Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts umfasst die folgenden Schritte:
(1) |
sofern möglich, Austausch über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts sowie von auf gegenseitiger Unterstützung basierenden Finanzierungsmechanismen; |
(2) |
Ausarbeitung des Entwurfs der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. des Entwurfs der diesbezüglichen Entscheidung durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und deren Übermittlung an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums; |
(3) |
Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums zum Entwurf der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. zum Entwurf der diesbezüglichen Entscheidung; |
(4) |
Fertigstellung der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. der diesbezüglichen Entscheidung und Übermittlung an das Abwicklungskollegium. |