Aktualisiert 22/12/2024
Nicht mehr in Kraft seit 26/11/2018

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Artikel 3 - Mindestauswahl an Informationen in den Dokumentvorlagen

Artikel 3

Mindestauswahl an Informationen in den Dokumentvorlagen

Die Mindestauswahl an Dokumentvorlagen zur Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2014/59/EU beinhaltet die folgenden Kategorien:

1.

Organisationsstruktur gemäß Anhang I;

2.

Unternehmensverfassung und Management gemäß Anhang II;

3.

kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche gemäß Anhang III;

4.

kritische Gegenparteien gemäß Anhang IV, Abschnitt 1: Vermögenswerte, Abschnitt 2: Verbindlichkeiten und Abschnitt 3: Wesentliche Absicherungsgeschäfte;

5.

Struktur der Verbindlichkeiten gemäß Anhang V;

6.

verpfändete Sicherheiten gemäß Anhang VI;

7.

außerbilanzielle Positionen und Tätigkeiten gemäß Anhang VII;

8.

Zahlungs-, Clearing- und Settlement-Systeme gemäß Anhang VIII;

9.

Informationssysteme gemäß Anhang IX, Abschnitt 1: Allgemeine Informationen und Abschnitt 2: Zuordnung;

10.

Verflechtungen gemäß Anhang X;

11.

Behörden gemäß Anhang XI;

12.

Rechtliche Auswirkungen der Abwicklung gemäß Anhang XII.