Aktualisiert 21/11/2024
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Artikel 2 - Spezifizierung von Instrumenten mit Restrisiken

Artikel 2

Spezifizierung von Instrumenten mit Restrisiken

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Instrumente werden als Instrumente angesehen, die die in Artikel 325u Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Bedingungen erfüllen und Instrumente mit Restrisiken sind.