ANHANG
Liste der in Artikel 2 genannten Instrumente mit Restrisiken
Die in Artikel 2 genannten Instrumente umfassen:
1. |
Optionen, bei denen die Erträge von der Preisentwicklung des Basiswerts und nicht nur von dessen Endpreis am Ausübungsdatum abhängen; |
2. |
Optionen, die zu einem im Voraus festgelegten künftigen Datum beginnen und deren Ausübungspreis zu der Zeit, zu der die Option im Handelsbuch des Instituts ist, noch nicht festgelegt ist; |
3. |
Optionen, deren Basiswert eine andere Option ist; |
4. |
Optionen mit nicht kontinuierlichen Erträgen; |
5. |
Optionen, die dem Inhaber die Möglichkeit geben, den Ausübungspreis oder andere Vertragsbedingungen vor Fälligkeit der Optionen zu verändern; |
6. |
Optionen, die zu einer begrenzten Zahl von im Voraus festgelegten Terminen ausgeübt werden können; |
7. |
Optionen, deren Basiswert auf eine Währung lautet, deren Erträge jedoch in einer anderen Währung abgewickelt werden, wobei der Wechselkurs zwischen den beiden Währungen im Voraus festgelegt wird; |
8. |
Optionen mit multiplen Basiswerten, mit Ausnahme der in Artikel 3 Buchstaben c und d genannten; |
9. |
Optionen, die einem Verhaltensrisiko unterliegen, jedoch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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