Aktualisiert 24/11/2024
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ANHANG - Liste der in Artikel 2 genannten Instrumente mit Restrisiken

ANHANG

Liste der in Artikel 2 genannten Instrumente mit Restrisiken

Die in Artikel 2 genannten Instrumente umfassen:

1.

Optionen, bei denen die Erträge von der Preisentwicklung des Basiswerts und nicht nur von dessen Endpreis am Ausübungsdatum abhängen;

2.

Optionen, die zu einem im Voraus festgelegten künftigen Datum beginnen und deren Ausübungspreis zu der Zeit, zu der die Option im Handelsbuch des Instituts ist, noch nicht festgelegt ist;

3.

Optionen, deren Basiswert eine andere Option ist;

4.

Optionen mit nicht kontinuierlichen Erträgen;

5.

Optionen, die dem Inhaber die Möglichkeit geben, den Ausübungspreis oder andere Vertragsbedingungen vor Fälligkeit der Optionen zu verändern;

6.

Optionen, die zu einer begrenzten Zahl von im Voraus festgelegten Terminen ausgeübt werden können;

7.

Optionen, deren Basiswert auf eine Währung lautet, deren Erträge jedoch in einer anderen Währung abgewickelt werden, wobei der Wechselkurs zwischen den beiden Währungen im Voraus festgelegt wird;

8.

Optionen mit multiplen Basiswerten, mit Ausnahme der in Artikel 3 Buchstaben c und d genannten;

9.

Optionen, die einem Verhaltensrisiko unterliegen, jedoch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

die Option liegt bei einem Kleinanleger;

b)

ein signifikanter Teil dieser Optionen wird im Handelsbuch gehalten;

c)

das Verhaltensrisiko dieser Optionen wird vom Institut als wesentlich bewertet.