Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft seit 30/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
24/06/2024
EBA/RTS/2024/16
Finaler Entwurf veröffentlicht
14/12/2023
EBA/CP/2023/40
Konsultation veröffentlicht
10/06/2021
Delegierte Verordnung 2021/931 veröffentlicht im ABl.
18/12/2019
EBA/RTS/2019/02
Finaler Entwurf veröffentlicht
02/05/2019
EBA/CP/2019/03
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/931

Delegierte Verordnung (EU) 2021/931 der Kommission vom 1. März 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Ermittlung der Derivategeschäfte mit einem oder mehreren wesentlichen Risikofaktoren für die Zwecke von Artikel 277 Absatz 5, der Formel für die Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ und der Methode zur Bestimmung eines Geschäfts als Kauf- oder Verkaufsposition im primären Risikofaktor oder im wesentlichsten Risikofaktor der betreffenden Risikokategorie für die Zwecke von Artikel 279a Absatz 3 Buchstaben a und b des Standardansatzes für das Gegenparteiausfallrisiko (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 1 - Methode zur Ermittlung der Risikofaktoren eines DerivategeschäftsArtikel 2 - Methode zur Ermittlung der Geschäfte mit nur einem wesentlichen RisikofaktorArtikel 3 - Methode zur Ermittlung der Geschäfte mit mehr als einem wesentlichen RisikofaktorArtikel 4 - Methode zur Ermittlung der wesentlichen Risikofaktoren und des davon wesentlichsten Risikofaktors
Artikel 5 - Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie Zinsrisiko und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen VolatilitätArtikel 6 - Methoden zur Bestimmung eines Geschäfts als Kauf- oder Verkaufsposition im primären Risikofaktor oder im wesentlichsten Risikofaktor in einer bestimmten RisikokategorieArtikel 7 - Inkrafttreten