Artikel 5
Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen Volatilität
(1) Institute berechnen das mit Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen kompatible Aufsichtsdelta (δ) von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ wie folgt:
Dabei gilt:
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N(x) = kumulative Verteilungsfunktion einer standardnormalverteilten Zufallsvariablen zur Darstellung der Wahrscheinlichkeit, dass eine normalverteilte Zufallsvariable mit einem Erwartungswert von null und einer Standardabweichung von eins kleiner oder gleich „x“ ist; |
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P = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option; |
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K = Ausübungspreis der Option; |
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T = Ablaufdatum der Option, ausgedrückt in Jahren nach der einschlägigen Geschäftstagekonvention; |
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λ = die nach Absatz 2 bestimmte Verschiebung von P und K in den positiven Bereich; |
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σ = die gemäß Absatz 3 bestimmte aufsichtliche Volatilität der Option. |
(2) Für die Zwecke von Absatz 1 berechnen die Institute die Verschiebung (λ) für alle Kauf- und Verkaufsoptionen wie folgt:
λj =max(Schwelle - min(Pj ,Kj ),0)
Dabei gilt:
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Pj = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option j; |
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Kj = Ausübungspreis der Option j; |
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Schwelle = 0.10 % |
(3) Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmen die Institute die aufsichtliche Volatilität der Option auf der Grundlage der Risikokategorie des Geschäfts und der Art des Basisinstruments der Option gemäß folgender Tabelle:
Tabelle
Risikokategorie |
Basisinstrument |
Aufsichtliche Volatilität |
Zinssatz |
Alle |
50 % |