Aktualisiert 14/06/2025
In Kraft

Fassung vom: 25/05/2025
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Artikel 5 - Delegierte Verordnung 2021/931

Artikel 5

Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen Volatilität

(1)  

Institute berechnen das mit Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen oder Warenpreisen kompatible Aufsichtsdelta (δ) von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ oder ‚Warenpositionsrisiko‘ wie folgt:

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Dabei gilt:

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N(x) = kumulative Verteilungsfunktion einer standardnormalverteilten Zufallsvariablen zur Darstellung der Wahrscheinlichkeit, dass eine normalverteilte Zufallsvariable mit einem Erwartungswert von null und einer Standardabweichung von eins kleiner oder gleich „x“ ist;
P = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option;
K = Ausübungspreis der Option;
T = Ablaufdatum der Option, ausgedrückt in Jahren nach der einschlägigen Geschäftstagekonvention;
λ = die nach Absatz 2 bestimmte Verschiebung von P und K in den positiven Bereich;
σ = die gemäß Absatz 3 bestimmte aufsichtliche Volatilität der Option.
(2)  

Für die Zwecke von Absatz 1 berechnen die Institute die Verschiebung (λ) für alle Kauf- und Verkaufsoptionen wie folgt:



λ j = left accolade

max{Sc h welle j ‐min{P j , K j }, 0},wenn Option j der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ angehört;

max{‐(1 + Sc h welle j )•min{P j , K j }, 0},wenn Option j der Kategorie ‚Warenpositionsrisiko‘ angehört.

Dabei gilt:

P j

=

Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option j;

K j

=

Ausübungspreis der Option j;



Sc h welle j = left accolade

0,10 %, wenn Option j der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ angehört;

0,1, wenn Option j der Kategorie ‚Warenpositionsrisiko‘ angehört.

(3)  

Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmen die Institute die aufsichtliche Volatilität der Option auf der Grundlage der Risikokategorie des Geschäfts und der Art des Basisinstruments der Option gemäß folgender Tabelle:



Tabelle

Risikokategorie

Basisinstrument

Aufsichtliche Volatilität

Zinssatz

Alle

50 %

Ware

Strom

150 %

Sonstige Waren (außer Strom)

70 %