Artikel 5
Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen Volatilität
Institute berechnen das mit Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen oder Warenpreisen kompatible Aufsichtsdelta (δ) von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ oder ‚Warenpositionsrisiko‘ wie folgt:
Dabei gilt:
Für die Zwecke von Absatz 1 berechnen die Institute die Verschiebung (λ) für alle Kauf- und Verkaufsoptionen wie folgt:
|
max{Sc h welle j ‐min{P j , K j }, 0},wenn Option j der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ angehört; |
||
max{‐(1 + Sc h welle j )•min{P j , K j }, 0},wenn Option j der Kategorie ‚Warenpositionsrisiko‘ angehört. |
Dabei gilt:
P j |
= |
Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option j; |
K j |
= |
Ausübungspreis der Option j; |
|
0,10 %, wenn Option j der Kategorie ‚Zinsrisiko‘ angehört; |
||
0,1, wenn Option j der Kategorie ‚Warenpositionsrisiko‘ angehört. |
Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmen die Institute die aufsichtliche Volatilität der Option auf der Grundlage der Risikokategorie des Geschäfts und der Art des Basisinstruments der Option gemäß folgender Tabelle:
Tabelle
Risikokategorie |
Basisinstrument |
Aufsichtliche Volatilität |
Zinssatz |
Alle |
50 % |
Ware |
Strom |
150 % |
Sonstige Waren (außer Strom) |
70 % |