Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/12/2022
Änderungen
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Artikel 4 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 4

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 18. Juli 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.