Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/12/2022
Änderungen
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Artikel 3 - Unter diese Verordnung fallende Anträge auf Zulassung als Kreditinstitut

Artikel 3

Unter diese Verordnung fallende Anträge auf Zulassung als Kreditinstitut

Diese Verordnung gilt für Anträge auf Zulassung als Kreditinstitut, die am oder nach dem 18. Juli 2023 gestellt werden.