Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft seit 18/01/2023

Fassung vom: 29/12/2022
Referenzstellen (2)
29/12/2022
Durchführungsverordnung 2022/2581 veröffentlicht im ABl.
14/07/2017
EBA/RTS/2017/08 and EBA/ITS/2017/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/11/2016
EBA/CP/2016/19
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2022/2581

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2581 der Kommission vom 20. Juni 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Übermittlung von Angaben in Anträgen auf Zulassung als Kreditinstitut (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Einreichung des Antrags auf Zulassung als KreditinstitutionArtikel 2 - Bewertung der Vollständigkeit von Anträgen auf Zulassung als KreditinstitutArtikel 3 - Unter diese Verordnung fallende Anträge auf Zulassung als KreditinstitutArtikel 4 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG