Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/12/2021
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 8 - Delegierte Verordnung 1222/2014

Artikel 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 2015.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.