Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Durchführungsverordnung 2024/2952

Artikel 4

Elektronisches Berichtsformat und Auszeichnungsregeln

(1)   Bei der Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts stellen die Unternehmen Folgendes sicher:

a)

die Verwendung des XHTML-Formats und die Einbettung von Auszeichnungen unter Verwendung der Inline XBRL-Spezifikationen gemäß den einschlägigen XBRL-Spezifikationen in Anhang II;

b)

die Auszeichnung offengelegter Informationen unter Verwendung der Basistaxonomie mit den in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Elementen gemäß den in Anhang III festgelegten Anforderungen bezüglich Auszeichnung und Einreichung.

(2)   Unbeschadet der Verpflichtungen nach Absatz 1 Buchstabe b können Unternehmen offengelegte Informationen unter Verwendung der Basistaxonomie mit den in Anhang IV Tabelle 3 aufgeführten Elementen auszeichnen.