Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung werden das in Artikel 48c Absatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU genannte gemeinsame Muster und die an gleicher Stelle genannten elektronischen Berichtsformate festgelegt, die für die Vorlage des Ertragsteuerinformationsberichts zu verwenden sind.