Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. |
„Ertragsteuerinformationsbericht“ einen gemäß Artikel 48b Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU erstellten, offengelegten und zugänglich gemachten Bericht, der die in Artikel 48c Absätze 2 und 3 genannten Informationen enthält; |
2. |
„Basistaxonomie“ die Kombination der in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Taxonomieelemente und der folgenden Linksammlung:
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3. |
„XHTML-Format“ ein Standardformat der Hypertext-Auszeichnungssprache (HTML), das der erweiterten Auszeichnungssprache für Hypertext (XHTML) entspricht; |
4. |
„Inline XBRL“ eine Weiterentwicklung der von XBRL International entwickelten Auszeichnungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL). |