Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2024/2952

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

Ertragsteuerinformationsbericht“ einen gemäß Artikel 48b Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU erstellten, offengelegten und zugänglich gemachten Bericht, der die in Artikel 48c Absätze 2 und 3 genannten Informationen enthält;

2.

Basistaxonomie“ die Kombination der in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Taxonomieelemente und der folgenden Linksammlung:

a)

Presentation Linkbase, die die Taxonomieelemente gruppiert;

b)

Calculation Linkbase, die rechnerische Beziehungen zwischen Taxonomieelementen ausdrückt;

c)

Label Linkbase, die die Bedeutung jedes Taxonomieelements beschreibt;

d)

Definition Linkbase, die dimensionale Beziehungen zwischen den Elementen der Basistaxonomie widerspiegelt;

3.

XHTML-Format“ ein Standardformat der Hypertext-Auszeichnungssprache (HTML), das der erweiterten Auszeichnungssprache für Hypertext (XHTML) entspricht;

4.

Inline XBRL“ eine Weiterentwicklung der von XBRL International entwickelten Auszeichnungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL).