Artikel 5
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 2. Juni 2014. Ausgenommen sind Artikel 1 Absatz 3, Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 3, die ab 1. Januar 2015 gelten.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Mai 2014
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO