Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/03/2024
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Artikel 52 - Risikofaktoren bei Stresstests

Artikel 52

Risikofaktoren bei Stresstests

(1)  

Eine CCP ermittelt relevante Risikofaktoren, die für die durch sie geclearten Kontrakte spezifisch sind und sich auf ihre Verluste auswirken könnten, und verfügt über eine angemessene Methode zur Messung dieser Faktoren. Bei den Stresstests einer CCP wird bei Bedarf mindestens den für folgende Finanzinstrumente spezifizierten Risikofaktoren Rechnung getragen:

a) 

zinsbezogene Kontrakte: Risikofaktoren in Bezug auf die Zinssätze in allen Währungen, in denen die CCP Finanzinstrumente cleart. Das Modell für die Zinsstrukturkurve wird in verschiedene Laufzeitsegmente unterteilt, um die Volatilitätsschwankungen der Zinsen entlang der Zinsstrukturkurve zu erfassen. Die Anzahl der betreffenden Risikofaktoren hängt von der Komplexität der durch die CCP geclearten Zinskontrakte ab. Das aus nicht vollkommen korrelierten Entwicklungen der Zinsen von Staatstiteln und anderer festverzinslicher Titel erwachsende Basisrisiko wird gesondert erfasst;

b) 

wechselkursbezogene Kontrakte: Risikofaktoren in Bezug auf jede Fremdwährung, in der die CCP Finanzinstrumente cleart, und in Bezug auf die Wechselkurse zwischen der Währung, in der die Einschusszahlungen abgerufen werden, und der Währung, in der die CCP Finanzinstrumente cleart;

c) 

aktienbezogene Kontrakte: Risikofaktoren in Bezug auf die Volatilität einzelner Aktienemissionen für jeden der durch die CCP geclearten Märkte und in Bezug auf die Volatilität verschiedener Sektoren des Aktienmarkts insgesamt. Die Komplexität und Art der Modellierungstechnik für einen bestimmten Markt trägt den Risikopositionen der CCP gegenüber dem gesamten Markt und der Konzentration individueller Aktienemissionen in diesem Markt Rechnung;

d) 

Warenkontrakte: Risikofaktoren, die den verschiedenen Kategorien und Unterkategorien von Warenkontrakten und verbundenen Derivaten, die durch die CCP gecleart werden, Rechnung tragen, auch gegebenenfalls den Schwankungen der Verfügbarkeitsprämie in Bezug auf Derivatepositionen und Kassapositionen in der Ware;

e) 

kreditbezogene Kontrakte: Risikofaktoren, die dem Jump-to-Default-Risiko, einschließlich des kumulativen Risikos vielfacher Ausfälle, dem Basisrisiko und der Volatilität der Erlösquote Rechnung tragen.

(2)  

Darüber hinaus berücksichtig eine CCP bei ihren Stresstests Folgendes angemessen:

a) 

Korrelationen, auch in Bezug auf ermittelte Risikofaktoren und ähnliche durch die CCP geclearte Kontrakte;

b) 

Faktoren im Zusammenhang mit der implizierten und historischen Volatilität der geclearten Kontrakte;

c) 

spezifische Merkmale neuer Kontrakte, die von der CCP zu clearen sind;

d) 

Konzentrationsrisiko, einschließlich gegenüber einem Clearingmitglied und gegenüber Unternehmen, die der Gruppe eines Clearingmitglieds angehören;

e) 

wechselseitige Abhängigkeiten und Vielzahl der Beziehungen;

f) 

relevante Risiken, einschließlich Wechselkursrisiko;

g) 

festgelegte Grenzen für Risikopositionen;