Artikel 30
Ermittlung extremer, aber plausibler Marktbedingungen
In dem Rahmen werden alle einzelnen Märkte ermittelt, in denen die CCP beim Ausfall eines Clearingmitglieds Risiken ausgesetzt wäre. Für jeden der ermittelten Märkte spezifiziert die CCP extreme, aber plausible Marktbedingungen und stützt sich dabei mindestens auf
ein Spektrum historischer Szenarien, einschließlich Phasen extremer Marktbewegungen, die in den letzten 30 Jahren oder während des Zeitraums, für den zuverlässige Daten verfügbar sind, beobachtet wurden und für die CCP größte finanzielle Risiken dargestellt hätten. Entscheidet eine CCP, dass ein Wiederauftreten einer historischen Phase wesentlicher Preisbewegungen nicht plausibel ist, so begründet sie dies und erläutert gegenüber der zuständigen Behörde, weshalb eine derartige Situation nicht in dem Rahmen berücksichtigt wurde;
verschiedene potenzielle künftige Szenarien auf der Grundlage kohärenter Annahmen hinsichtlich der Marktvolatilität und Preiskorrelation über Märkte und Finanzinstrumente hinweg, unter Beachtung quantitativer und qualitativer Bewertungen potenzieller Marktbedingungen.