Aktualisiert 19/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 28/04/2024

Fassung vom: 11/04/2019
Änderungen
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Artikel 6 - Inkrafttreten

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.