Artikel 3
Identifikation von Gegenparteien und anderen juristischen Personen
Eine Kennziffer für die juristische Person wird in einer Meldung verwendet für:
a) Begünstigte, bei denen es sich um juristische Personen handelt,
b) Maklerfirmen,
c) zentrale Gegenparteien,
d) Clearingmitglieder,
e) Gegenparteien, bei denen es sich um juristische Personen handelt,
f) meldende Unternehmen.