Aktualisiert 12/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 28/04/2024

Fassung vom: 11/04/2019
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1 - Format der Derivatekontrakt-Meldungen

Artikel 1

Format der Derivatekontrakt-Meldungen

Die in einer Meldung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Angaben werden in dem im Anhang der vorliegenden Verordnung angegebenen Format übermittelt.