Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/03/2023
Änderungen (1)
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Artikel 6 - Beschluss 2017/175

Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 20/12/2024. Bitte konsultieren Sie die Beschluss 2024/3179, um die Änderungen einzusehen.

Artikel 6

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2025.