Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 20/12/2024. Bitte konsultieren Sie die Beschluss 2024/3179, um die Änderungen einzusehen.
Artikel 6
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2025.