Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/12/2020
Änderungen (1)
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Artikel 6 - Beschluss 2014/350/EU

Artikel 6

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Textilerzeugnisse“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2025.