Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 11/08/2016

Fassung vom: 17/11/2015
Änderungen
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Artikel 5 - Beschluss 2011/337/EU

Artikel 5

Zu verwaltungstechnischen Zwecken erhält die Produktgruppe den Produktgruppenschlüssel „013“.